Rechtspfleger*innen sind in ganz unterschiedlichen Arbeitsbereichen tätig: in der Zivilgerichtsbarkeit, der freiwilligen Gerichtsbarkeit, der Strafgerichtsbarkeit, der Fachgerichtsbarkeit oder der Justizverwaltung.
Rechtspfleger*innen nehmen neben Richter*innen und den Vertreter*innen der Staatsanwaltschaft Aufgaben der Rechtspflege wahr, die ihnen vom Gesetzgeber übertragen wurden. Ihr vielfältiger Aufgabenbereich umfasst dabei Gebiete, für die früher nahezu ausschließlich Richter*innen zuständig waren, so zum Beispiel in Erbschaftsangelegenheiten, Insolvenzverfahren, Zwangsvollstreckungssachen etc.
allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder Fachhochschulreife(FHR).
-Gesundheitliche Eignung
-Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis (z.B. Verfassungstreue, keine Vorstrafen)
Der Präsident des Kammergerichts Berlin
Elßholzstraße 30-33
10781 Berlin
Bewerbungsunterlagen: Anschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Kopie des Personalausweises (beidseitig), Schulabschlusszeugnis, ggf. Nachweis des Berufsabschlusses.
Bewerbungsart Online : (Bewerbungsformular): https://www.karriereportal-stellen.berlin.de/
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