Die Bundesregierung hat die Ausbildung der Pflegeberufe neu geregelt. Die Ausbildungen in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege werden zusammengelegt. Das bedeutet, ab dem 1. Januar 2020 gibt es in Deutschland einen neuen Pflegeberuf mit dem staatlich anerkannten Abschluss "Pflegefachfrau" bzw. "Pflegefachmann".
Ist im Ausbildungsvertrag ein entsprechender Vertiefungseinsatz vereinbart, können die Auszubildenden für das letzte Drittel der Ausbildung entscheiden, ob sie die begonnene Ausbildung als Pflegefachmann/-frau fortsetzen oder ob sie die Ausbildung neu ausrichten auf einen Abschluss als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in oder Altenpfleger/in.
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen pflegen, betreuen und beobachten Säuglinge, kranke Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen oder im ambulanten Bereich. Nach ärztlichen Anweisungen führen sie pflegerische und medizinische Maßnahmen durch. Sie waschen und betten Patienten, wickeln Säuglinge und Kleinkinder, wechseln Verbände und verabreichen nach ärztlicher An-
ordnung Medikamente. Darüber hinaus assistieren sie bei ärztlichen Untersuchungen und operativen Eingriffen. Sie trösten die Kinder bei Angst und Schmerzen oder regen sie zum Spielen an. Ebenso beraten sie Eltern und andere Bezugspersonen hinsichtlich spezieller Pflegemaßnahmen. Zudem übernehmen sie Organisations- und Verwaltungsaufgaben und dokumentieren Patientendaten.
(aus Sana Klinikum)
MSA
Bewerbung schriftlich Standardbewerbung, Lebenslauf mit Lichtbild, berufsrelevante Zeugnisse, berufsvorbereitendes Praktikum von mind. 3 Wochen erwünscht.
https://www.sana.de/karriere/berufseinstieg/
ausbildung/gesundheit-pflege/
Weitere Information findet man unter
www.krankenpflegeausbildung-lichtenberg.de